Damals ...
Ich habe gestern folgendes Dokument wiedergefunden. Eine Art Vorab-Mietvertrag.
Der Vermieter hatte wohl etwas gegen Studenten.
H....., den 13.8.1982
Ich vermiete an Herrn D. versuchsweise eine 3 Zimmerwohnung
in K... P..straße 20. Sollte Ich oder ein Hausmieter fest-
stellen dass in der Wohnung fremde Herren insbesonderer fremde
Frauen gesehen werden wird von Herrn D. die Wonung ohne Kün -
verlassen. ( enventuel polizeilich verlassen )
Kurze Besuche sind am Tage gestattet aber mit grosser Ruhe.
Besuche über Nacht sind verboten .
Der Vermieter hatte wohl etwas gegen Studenten.
H....., den 13.8.1982
Ich vermiete an Herrn D. versuchsweise eine 3 Zimmerwohnung
in K... P..straße 20. Sollte Ich oder ein Hausmieter fest-
stellen dass in der Wohnung fremde Herren insbesondere
Frauen gesehen werden wird von Herrn D. die Wonung ohne Kün -
verlassen. ( enventuel polizeilich verlassen )
Kurze Besuche sind am Tage gestattet aber mit grosser Ruhe.
Besuche über Nacht sind verboten .
dosron - 13. Aug, 14:46
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